Angel Regeln - Angelsportverein Mömlingen 1973 e.V.

Direkt zum Seiteninhalt

Angel Regeln

Angelkarten
Angelregel an unserem Teilstück der Mömling
Das Fischen ist nur mit einer Angelrute und einfachem Schonhaken, vom Ufer aus erlaubt. Kunstköder dürfen nur mit Einfachhaken ohne Widerhaken verwendet werden.

Fangbegrenzung für einen Angeltag:
3 Edelfische (Äsche, Forelle, Saibling), 2 Karfen oder Schleien, oder 1 Karpfen und 1 Schleie,

Jeder Erlaubnisscheininhaber hat seine Fangliste ordnungsgemäß zu führen,
Es müssen Fangmaß und Gewicht eingetragen werden, deshalb sind
unbedingt ein Maßband und eine Waage am Gewässer mit zu führen.

Verstöße werden mit dem Entzug des Erlaubnisscheines geahndet.
Mindestmaß und Schonzeiten für die Fischereigewässer des
Angelsportvereins 1973 Mömlingene.V.
FISCHARTSCHONZEITMINDESTMASS
Bachforelle
01.10. - 15.03.
26 cm
Regenbogenforelle
15.12. - 15.03.
26 cm
Äsche01.01. - 30.04.
35 cm
Bachseibling
- - - -
- - - -
Karpfen
- - - -
35 cm
Schleie
01.05. - 30.06.
26 cm
Barbe01.05. - 30.06.40 cm
Brachsen- - - - - - - -
Rotauge
- - - -
- - - -
Döbel
- - - -
- - - -
Hasel
01.03. - 30.04
- - - -
VERBOTEN IST:
Errichten von Futterstellen, mehr als 3 Edelfische, 2 Karpfen oder Schleien oder 1 Karpfen und 1 Schleie mitzunehmen. Verwendung eines Hebegarnes zum Fangen von Köderfischen. Reißangeln in jeder Form.

Gefangene Fische dürfen nur zur Deckung des Eigenbedarfs Verwendung finden. Untermaßige oder während der Schonzeit versehentlich gefangene Fische, sind schonlichst zu behandeln und sofort in das Gewässer zurückzusetzen. 
Im übrigen gelten die allgemein gültigen Fischereiverordnungen.

Im Bereich des Sägewerk Graumann (Wallauer Mühle) bis zur Gemeindegrenze, ist das Betreten des Grundstücks links der Mömling (Sägewerksgelände) sowie das Betreten der Wehranlagen und der Mauern im Wehrbereich “Wallauer Mühle” zur Ausübung der Fischerei verboten!

ZUWIDERHANDLUNGEN GEGEN DIESE BESTIMMUNGEN HABEN DEN EINZUG DES ERLAUBNISSCHEINES ZUR FOLGE, OHNE ANSPRUCH AUF GEBÜHRENERSTATTUNG!
Kontrollberechtigt ist jedes Mitglied mit einem gültigen Mitgliedsausweis sowie gültigem Fischerei- und Erlaubnisschein sowie die bestätigten Fischereiaufseher und Beamte der Polizei.
Die Erlaubnis erstreckt sich auf die Gewässerstrecke der Mömling. von der Bayerisch-Hessischen Landesgrenze bis zum Anfang des Zundelschen Waldes (Beton-Rohr).
Nur wer die obigen Bestimmungen anerkennt darf an unserem Gewässer fischen!

Zurück zum Seiteninhalt